Aufhebung des Nachtangelverbots

Der Landesfischereiverband Baden Württemberg informiert. Nachtangelverbot in BW ist Geschichte! Ab sofort sind alle Anglerinnen und Angler in Baden-Württemberg nicht mehr durch ein in der Landesfischereiverordnung geregeltes Nachtangelverbot daran gehindert, auch nachts zu angeln. Wir haben also jetzt endlich unser Ziel erreicht, dass auch in Baden-Württemberg nachts geangelt werden darf. Wir haben mit Herrn Minister Hauk Einigkeit dahingehend erzielt, dass vor dem Hintergrund der baldigen Aufhebung des Nachtangelverbots und damit auch des Wegfalls der Ordnungswidrigkeit ein Verstoß gegen das Nachtangelverbot nicht mehr geahndet werden sollte. Das Ministerium wird daher in den kommenden Tagen diese Rechtsauffassung den zuständigen Behörden mitteilen. Der ausführliche Bericht dazu ist in Kürze auf unserer Homepage www.lfvbw.de zu finden.