Korrektur der Richtlinien 2017

Leider hat sich, trotz großer Sorgfalt, ein Fehler in den Jahresrichtlinien für 2017 eingeschlichen, dessen Korrektur wir in diesem Heft als unserem offiziellen Mitteilungsorgan bekannt geben. Diese Änderung wird damit ab sofort wirksam.

An den beiden Rückhaltebecken Götzenbachstausee und Reichenbachstausee gilt ein komplettes Angelverbot von:

 

!!! Mittwoch, den 1. März 2017 bis einschließlich Samstag, den 1. April 2017 !!!

 

Das bedeutet, dass erst am Sonntag, den 2. April an diesen beiden Seen wieder gefischt werden darf. Unsere Kontrolleure sind angewiesen, am Samstag dort regelmäßig über den Tag verteilt zu kontrollieren und entsprechende Vergehen zu ahnden. Mit der Bekanntgabe in diesem Heft gelten damit auch keine Ausreden am Wasser.

 

Hintergrund ist, dass wir uns am Samstag, den 1. April, an der Kreisputzete beteiligen und es aus unserer Sicht nicht in Ordnung ist, wenn zahlreiche Mitglieder daran teilnehmen und arbeiten, während andere ihrem Hobby frönen und am See sitzend Forellen fangen. Dieser Hinweis kam mehrfach aus der Mitgliedschaft und wir können diese Argumentation nachvollziehen und halten das auch für richtig, weshalb wir dies hier auch nachträglich bekanntgeben.