Arbeitsdienst

Jedes Mitglied unter 65 Jahren, das eine Fangerlaubnis (Fangbuch) löst, ist verpflichtet, während des Jahres 10 Arbeitsstunden abzuleisten, falls es hiervon nicht aus bestimmten Gründen befreit ist.

Die Arbeitsdienst-Termine sind  in dieser Homepage unter Veranstaltungen oder in den Vereinsmitteilungen nachzulesen.

 

Leistet der Inhaber der Fangerlaubnis seinen Arbeitsdienst nicht oder nur teilweise ab, so hat er bei Lösung einer neuen Fangerlaubnis einen Ausgleichsbetrag in Höhe von € 15,00 pro fehlende Stunde zu zahlen.

Rückfragen bzw. Meldungen bezüglich des Arbeitsdienstes richten Sie bitte an den Leiter des Arbeitseinsatzes.