Kontrollordnung

Das ist die Handlungsanweisung für unsere Kontrolleure:

  1. Tragen Sie immer die Jahresrichtlinien bei sich

  2. Zum Handwerkszeug der Kontrolleure gehört auch der Kontrollausweis.

  3. Machen Sie sich vor dem Kontrollgang immer über die Richtlinien an dem zu begehenden Gewässer kundig.

  4. Kontrollieren Sie alle Angler am Gewässer

  5. Nehmen Sie sich auf jedem Kontrollgang einen Notizblock und einen Kugelschreiber mit.

  6. Treten Sie jedem Angler mit der gebotenen Höflichkeit gegenüber.

  7. Geben Sie bei eventuellen Unsicherheiten Hilfestellung.

  8. Kontrollieren Sie nicht nur die aufgeschlagenen Seiten des Fangbuches.

  9. Machen Sie bei jeder Unregelmäßigkeit einen Eintrag in die dafür vorgesehenen Seiten.

  10. Vermerken Sie einen Eintrag auf der kontrollierten Seite mit dem Vermerk auf der reklamierten Seite (siehe Eintrag)

  11. Lassen Sie den Eintrag vom Fangbuchinhaber mit seiner Unterschrift bestätigen.

  12. Bei ordnungsgemäßer Fangbuchführung machen Sie einen Kontrolleintrag wie folgender Vorschlag (1.0. für in Ordnung und Ihre Kontrollnummer mit der Unterschrift).

  13. Kontrolleintrag wie bei Nr. 12 bitte nur am Kontrolltag vornehmen.

  14. Bei wiederholten Einträgen wegen Unregelmäßigkeiten, bitte Meldung beim jeweiligen Gewässer-obmann machen.

  15. Grobe Verstöße bitte sofort beim Gewässerobmann melden (z.B. zuviel gefangene Edelfische, gefangene Edelfische nicht eingetragen, Missachtung von Schonzeit bzw. Köderwahl, der Angelplatz muß sauber verlassen werden» unhöfliches Benehmen).

  16. Das Fischen ohne Fangbuch und ohne Jahresfischereischein ist sofort zu unterbinden und beim jeweiligen Gewässerobmann zu melden.