Verbandskönigsfischen des Landesfischereiverbands BW

Einladung zum Gemeinschaftsfischen
Samstag, 28. September 2024, 7:30 – 17:00 Uhr
Der LFVBW hat sich zur Aufgabe gemacht, die Gewässer zu hegen und zu pflegen, ebenso ist er bestrebt – und dies mit Erfolg - sinnvoll Naturschutz und Ökologie zu verwirklichen. Ein weiteres Ziel unseres Verbandes ist aber auch die Förderung der Gemeinschaft und der Angelfischerei. Aus diesem Grund möchten wir fischereiliche Veranstaltungen ebenfalls in den Vordergrund unserer Verbandsarbeit stellen.
Wir würden uns sehr freuen, Sie als Verbandsmitglieder bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen und wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine gute Anreise.
Mit freundlichen Grüßen und Petri Heil
der LFVBW-Verbandsausschuss für Angelfischerei
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Veranstalter: Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Ausrichter: Fischerei- und Hegeverein Leintal 1966 e.V.
Teilnehmer: Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Verbandsmitglieder. Gültiger Fischereischein und LFVBW-Fischerpass mit aktueller Beitragsmarke sind vor Ort vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen.
Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen beschränkt.
Gewässer: Federbachsee, Gemeinde Göggingen, Ostalbkreis
Treffpunkt: Wasserverband Kocher-Lein Bauhof, Am Federbachsee 2, 73571 Göggingen. Anfahrtskoordinaten:
https://maps.app.goo.gl/JCCEVfPFJSZYX4YZ7
Die Ausgabe der Erlaubnisscheine erfolgt zwischen 07:30 und 08:00 Uhr. Angelzeit ist von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Unkostenbeitrag: Der zu entrichtende Betrag beträgt 15 Euro pro Person.
Das Startgeld über 15,-€ beinhaltet die Tageskarte +
Mittagessen Schnitzel mit Kartoffelsalat. Getränke können käuflich erworben werden. Der Betrag ist am Tag der Veranstaltung vor Ort bar zu entrichten. Jeder Teilnehmer
des Gemeinschaftsfischens erhält ein Erinnerungspräsent und nimmt an einer Verlosung teil.
Mindestmaße und Fangbeschränkungen: Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind die Fangbeschränkungen, Mindestmaße und Schonzeiten laut Erlaubnisschein zu beachten. Fische, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Behandlung des Fanges: Die gefangenen Fische sind ordnungsgemäß zu behandeln, sofort zu betäuben und durch sichtbaren Herzstich zu töten. Sie sind in geeigneten Behältnissen kühl bis zur Versorgung zu verwahren. Der Fang ist Eigentum des Fängers. Die ordnungsgemäße Verwertung des Fangs durch den Angler ist zu gewährleisten (zum menschlichen Verzehr).
Fischerkönig: Fischerkönig wird der Fänger mit dem schwersten Fisch (Einzelgewicht). Die 3 erfolgreichsten Angler erhalten je eine Ehrengabe (Pokal), die beim Festakt übergeben werden.
Angelmethode: Naturköder und Kunstköder; Verboten: Schleppfischen und Futterboote. Gefischt wird mit zwei Angelruten, nur vom Ufer aus. Anfüttern mit max. 3 ltr. angelfertigem Futter ist erlaubt. Smart Cast bzw. Echolot sind nicht erlaubt.
Allgemeine Bedingungen: Für Unfälle und Schäden wird keine Haftung übernommen. Verunreinigungen des Angelplatzes sowie Flurschäden sind zu vermeiden. Jeder Teilnehmer haftet selbst für die von ihm verursachten Schäden. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Mit der Entgegennahme des Erlaubnisscheines erkennt jeder Teilnehmer diese Bestimmungen an. Verstöße dagegen ziehen den Ausschluss vom Königsfischen nach sich.
Nach dem Angeln treffen sich alle Teilnehmer zum Wiegen der gefangenen Fische zwischen 13:30 – 14:30 Uhr am Vereinsheim des Fischerei- und Hegeverein Leintal 1966 e.V. (direkt neben dem Bauhof). Im Anschluss erfolgt der Festakt mit Proklamation des Fischerkönigs, Übergabe der Erinnerungspräsente und die Durchführung der Tombola. Beim weiteren gemütlichen Beisammensein ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt!
Anmeldeschluss: Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung an die Verbandsgeschäftsstelle an

erlich bis zum 20.09.2024.
Bei Rückfragen: Bitte an die Geschäftsstelle wenden.

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