Satzungsänderung - Entwurfsfassung ist online

Die Vorstandschaft des Bezirksfischereivereins Lein-Rems e.V. hat die bestehende Satzung umfassend überarbeitet. Der Entwurf wurde juristisch durch den Verband geprüft und im Vorfeld sowohl vom Finanzamt (hinsichtlich der Gemeinnützigkeit) als auch vom Amtsgericht begutachtet.
 
Gemäß § 32 BGB wird die Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung beschlossen. Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit der in der Satzung festgelegten Mehrheit.
 
In der Jahreshauptversammlung wird die Vorstandschaft den Entwurf und die wesentlichen Änderungen vorstellen. Anschließend besteht die Möglichkeit zur Aussprache und Diskussion. Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über die Annahme des Satzungsentwurfs.
 
Die Entwurfsfassung kann von auf der Seite angemeldeten Mitgliedern im internen Mitgliederbereich -> Servicebereich -> Downloadbereich eingesehen werden.