RHB's angeln in der Raubfischschonzeit

Liebe Angelkameraden/-innen,

vermehrt erreichen uns fragen bezüglich der Verwendung von Kunstköder während der Raubfischschonzeit um gezielt auf Forellen zu angeln.

Vorweg sollte man sagen, dass die Schonzeit in erster Linie dem Tierschutz dient und die Fische in Ruhe laichen können. Durch die Schonzeiten kann sich der Fischbestand erholen, damit das Ökosystem im Gleichklang bleibt.

Nun aber zurück zu der Frage bezüglich der Verwendung von Kunstködern, dieser erzeugt ein unter Wasser Druckwellen, welche gezielt die Reize der Raubfische anspricht. Gerade in der Laichzeit ist beispielsweise der Hecht sehr aggressiv. Mit diesem Wissen ist es nun egal, ob wir mit einem Spinner, Blinker, Spoon oder sonstige neu auftretenden Namen oder Kunstköder angel. Fakt ist wir stören das Ökosystem und schaden uns dabei selbst.

Nun kam die Gegenargumentation, dass ein Forellenteig in spezieller Weise geformt ebenfalls Druckwellen erzeugt. Dies können wir auch nicht abstreiten, aber dennoch ist die Wahrscheinlichkeit mit einem Teig den Beifang in Form eines Hecht/Zander/Barsch zu landen weitaus geringer ist. Nun sollten wir aber zukünftig mit diesem Wissen eher überdenken, ob wir nach wie vor mit dem Forellenteig aktiv angeln oder den Fischen ihre wohlverdiente Ruhe lassen und wir uns umso mehr auf die Öffnung der Schonzeit freuen.

Wir hatten die Richtlinien 2020 vereinfacht und den Passus "es darf nur mit Friedfischködern geangelt werden" weggelassen. In den letzten 2 Jahren führte dies zu keinerlei Problemen. Nun wurde es dieses Jahr leider von einigen Mitgliedern falsch verstanden, weshalb wir den Passus in den Richtlinien 2023 wieder einfügen werden. Fortan sollte also klar sein, dass in der Raubfischschonzeit an den RHB nur mit Friedfischködern geangelt werden darf. Auch weisen wir darauf hin, das dies im laufenden Jahr 2022 auch so zu handhaben ist.