Rehnenmühle wieder zur Befischung frei!

!!!Rehnenmühle wieder zur Befischung frei!!! Das RHB Rehnenmühle ist ab sofort wieder zur Befischung freigegeben. Grund für die lange Sperrung war ein Schadstoffeintrag vergangenen Herbst, der bekanntermaßen zu einem Fischsterben und der Sperrung des Sees führte. Erste Untersuchungen von eingeschickten Fischen ergaben erhöhte Schadstoffkonzentrationen in den Organen und auch im Muskelfleisch der Fische.

Arbeitsdienst

Hallo,

 

Da sich bis jetzt lediglich ein Helfer mit Freischneider zum Mähen am AK See gemeldet hat, hier nochmals die Bitte, wer kann dort nach Rücksprache mit mir mähen? 

 

Auch die Rückmeldungen zum bekämpfen des Springkrauts sind sehr dürftig, das Springkraut sollte jetzt zeitnah abgemäht werden, bevor es aussamt.

 

Hinweise zum Angeln an unseren bayrischen Gewässern und im Ostallbkreis nach Coronanotbremse

Bild des Benutzers Bobbel

Hallo,

 

auch im Landkreis Günzburg wird ab 09.06.2021 die Ausgangssperre aufgehoben. Somit gibt es in keinem Lankreis unserer Gewässer aktuell eine Ausgangssperre. Stand 09.06.2021

unter folgenden Links sind die Momentanen Regelungen  bezüglich Angeln an unseren bayrischen Gewässern zu sehen.

 

https://www.facebook.com/101793232031067/posts/107827671427623/

Ostallbkreis

Fangbuchbestellung abgeschlossen

Bitte denkt daran, die Fangbücher und Karten für das Jahr 2020 bis zum 31. März 2021 abzugeben. Die Fangbücher können im Vereinsheim am extra hierfür gekennzeichneten Fenster rechts des Eingangs eingeworfen werden. Fangbuch und Karten müssen zusammen in einem verschlossenen Umschlag eingeworfen werden. Mitglieder, die ihre o. g. Unterlagen bis dahin nicht abgegeben haben, werden der Schiedsstelle gemeldet.

Die Vorstandschaft

Verschiebung der Hauptversammlung

Bild des Benutzers Bobbel

Liebe Vereinsmitglieder,

 

aufgrund der Corona-Pandemie muss die diesjährige Hauptversammlung am Samstag, den 7. November 2020 abgesagt und auf einen neuen Termin verschoben werden. 

 

Geplant  hierfür ist das Frühjahr 2021. Der genaue Termin wird in Abhängigkeit der Pandemieentwicklung von der Vorstandschaft auf der Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung festgelegt und per Einladung rechtzeitig bekanntgegeben.

 

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